Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltung

1.1 Studio Kniften erbringt alle Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.2 Von diesen Bedingungen abweichende oder darüber hinaus gehende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen von Auftraggebern, werden nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich durch Studio Kniften im Voraus bestätigt wurde.

2 Vertragsangebot, Vertragsabschluss, Vertragslaufzeit

2.1 Alle Angebote verstehen sich als freibleibend.
2.2 Der Vertag kommt mit schriftlicher Auftragserteilung durch den Kunden zustande oder mit erster Erfüllungshandlung durch Studio Kniften bei Auftragserteilung in nicht schriftlicher Form, ohne dass es einer Mitteilung an den Kunden von Seiten Studio Kniften bedarf.
2.3 Der Vertrag endet mit der Erbringung und Begleichung der vereinbarten Designleistung.

3 Vertragsgrundlagen, Basisdaten

3.1 Sofern Studio Kniften ein individuelles Angebot abgegeben hat, sind die Angaben des Kunden dessen Grundlage.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet zu prüfen, ob der Vertragsgegenstand seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Sofern der Kunde verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, sind diese schriftlich darzulegen und erst durch Gegenzeichnung von Studio Kniften wirksam.

4 Urheberschutz und Nutzungsrechte

4.1 Der einem Gestalter erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, welcher auf die Einräumung von Nutzungsrechten – nicht von Eigentumsrechten – an den Werkleistungen gerichtet ist. Das Urheberrecht bleibt bei dem jeweiligen Gestalter/Studio Kniften.
4.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen sind als persönliche geistige Schöpfungen des Gestalters durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht.
4.3 Studio Kniften überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Werke von Studio Kniften dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart/Zweck/den vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/ Verwerter mit der vollständigen Zahlung des Honorars.
4.4 Nutzungen, die über das vereinbarte Produktionsziel hinausgehen – wie Mehrfachnutzungen (z.B. f. ein anderes Projekt), bedürfen der Einwilligung von Studio Kniften und sind honorarpflichtig.
4.5 Das Design oder Elemente/Gestaltungsmerkmale hieraus dürfen auf andere Gegenstände als das vertraglich Vereinbarte nur mit Einverständnis von St.Kn. übertragen werden. Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Studio Kniften, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
4.6 Eine Weitergabe eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Zustimmung und ist honorarpflichtig.
4.7 Über den Umfang der Nutzung steht Studio Kniften ein Auskunftsanspruch zu.
4.8 Studio Kniften hat das Recht auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Studio Kniften zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.

5 Preise und Zahlung

5.1 Die Gesamtvergütung für die Leistung von Studio Kniften kann sich aus folgenden Teilvergütungen errechnen:
- Ideen und/oder Konzepte
- der Vergütung für die Anfertigung von Entwürfen und/oder Fotografien
- der Vergütung für die Herstellung von Reinzeichnungen zuzüglich Neben-/Materialkosten
- der Vergütung für die Einräumung von Nutzungsrechten
Müssen Bildwerke angekauft werden, werden diese gesondert in Rechnung gestellt.
Alle Preise in Angeboten sind Nettopreise und verstehen sich zuzügl. 19% gesetzlicher MwSt.
5.2 Für die Berechnung der einzelnen Teilvergütungen sind folgende Faktoren maßgeblich:
a| Art und Umfang der von Studio Kniften erbrachten Leistung
b| Nutzung (Umfang, Art, Dauer, Gebiet) dieser Leistung durch den Auftraggeber.
5.3 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung. Werden die Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorge-sehen, genutzt, so ist Studio Kniften berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
5.4 Ist kein Honorar vereinbart worden, gilt die nach dem Vergütungstarifvertrag für Designleistungen der Allianz Deutscher Designer (SDSt/AGD) übliche Vergütung als vereinbart.
5.5 Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die Studio Kniften für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig.
5.6 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar.
5.7 Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teils fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann Studio Kniften Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. Erfordert der Auftrag hohe finanzielle Vorleistungen seitens Studio Kniften, so sind ebenfalls angemessene Abschlagszahlungen zu leisten.
5.8 Die Vergütung für fortlaufende Leistungen stellt Studio Kniften monatlich in Rechnung.
5.9 Studio Kniften ist berechtigt, Stundensätze jederzeit nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von 6 Wochen zu erhöhen. Erteilte Angebote behalten 6 Wochen ihre Gültigkeit. 5.10 Bei Zahlungsverzug kann Studio Kniften Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem aktuellen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

6 Sonder,- und Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten

6.1 Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Reinzeichnungen, inhaltliche oder gestalterische Änderungen und sonstige Textänderungen sowie andere Zusatzleistungen die nicht ausdrücklich über das Angebot abgedeckt sind werden nach Zeitaufwand/Stundensatz gesondert berechnet.
6.2 Auslagen für die im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehenden technischen Nebenkosten (z.B. für Modelle, Zwischen-Reproduktionen und -aufnahmen, Satz, Druck) sind vom Auftraggeber zu erstatten.
6.3 Die Vergabe von kreativen Fremdleistungen (z.B. Fotoaufnahmen, Modelle) oder die Vergabe von Fremdleistungen im Zug der Nutzungsdurchführung (Lithographie, Druckausführung, Versand) nimmt Studio Kniften im Namen des Auftraggebers/Verwerters und auf dessen Rechnung vor.
6.4 Soweit Studio Kniften notwendige Fremdleistungen (wie z.B. Belichtungen, Kurierfahrten) im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber/Verwerter Studio Kniften von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei. Dazu gehört insb. die Übernahme der Kosten.
6.5 Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten.
6.6 Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber/ Verwerter zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden die Kosten und Spesen berechnet. Abgerechnet werden: eigener Pkw, andere Verkehrsmittel, Übernachtung, Reisespesen zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

7.1 Der Auftraggeber hat Studio Kniften unaufgefordert alle notwendigen Informationen über die Ziele und Prioritäten in Bezug auf das zu gestaltende Produkt zu erteilen. Zu einer die allgemeine Schlüssigkeit überschreitenden Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ist Studio Kniften nur insoweit verpflichtet, als eine solche Überprüfungspflicht schriftlich vereinbart wurde.
7.2 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Studio Kniften übergebenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Muster) berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Studio Kniften von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

8 Korrektur, Abnahme und Produktionsüberwachung

8.1 Studio Kniften ist berechtigt, im Interesse und auf Rechnung des Auftraggebers vor Produktionsbeginn Korrekturmuster erstellen zu lassen.
8.2 Jede der Leistungsphasen wird gesondert abgenommen. Durch die Abnahme einer Leistungsphase wird deren Ergebnis zur verbindlichen Grundlage der weiteren Leistungen. Die Abnahme gilt als stillschweigend erfolgt, wenn den Leistungen der darauffolgenden Leistungsphase nicht widersprochen wird.
8.3 Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt, oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand, der vom Kunden zu vertreten ist, nicht zustandekommt, gilt die vertragliche Leistung von Studio Kniften mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen. Davon abgesehen gilt die vertragliche Leistung spätestens 14 Tage nach Übergabe als erbracht, sofern der Kunde keine Nachbesserung fordert.
8.4 Aus Gründen des Geschmacks (Nichtgefallens) kann der Abnahme nicht widersprochen werden.
8.5 Die Produktion wird von Studio Kniften auf Wunsch überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist Studio Kniften ermächtigt, erforderliche Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen zu erteilen.
8.6 Sofern der Gestalter notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Gestalters. Der Gestalter haftet nur für eigenes Verschulden in Form von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

9 Inhalte von Internetseiten

9.1 Der Kunde darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Internetseiten nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen.
9.2 Studio Kniften unterliegt diesbezüglich keiner Überprüfungspflicht. Der Kunde versichert ausdrücklich, dass er keinerlei pornographische oder verfassungsfeindliche Inhalte auf seiner Internetpräsenz veröffentlicht.
9.3 Studio Kniften übernimmt keine Gewähr für die richtige Wiedergabe der Internetseiten des Kunden in der Internetpräsenz in Bezug auf zukünftige Browser u. Plug-In Versionen, es sei denn, Studio Kniften kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn haftet Studio Kniften nur bei Vorsatz.

10 Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr

10.1 An den Arbeiten des Gestalters werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird im Allgemeinen nicht übertragen (siehe auch unter 1.1).
10.2 Bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises bleibt das gelieferte Produkt Eigentum von Studio Kniften. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann Studio Kniften, unbeschadet sonstiger Rechte, das gelieferte Produkt zur Sicherung seiner Rechte zurücknehmen. Vorher kündigt Studio Kniften dies dem Kunden an und setzt ihm eine angemessene Nachfrist zur Begleichung der offenen Rechnung.
10.3 Studio Kniften ist nicht verpflichtet, Daten oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat Studio Kniften dem Auftraggeber Computerdaten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung geändert werden.

11 Gewährleistung und Haftungsbeschränkung

11.1 Studio Kniften verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Studio Kniften haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
11.2 Der Kunde hat eventuell auftretende Mängel stets aussagekräftig zu dokumentieren. Fehler sind schriftlich zu melden. Der Kunde hat Studio Kniften bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen.
11.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler, die durch äußere Einflüsse,
Bedienungsfehler oder nicht durch Studio Kniften durchgeführte Änderungen, Ergänzungen, Nachbesserungsversuche oder sonstige Manipulationen entstehen. Studio Kniften haftet nicht für Probleme, die durch fehlerhafte oder zukünftige Installationen von serverseitigen Programmen entstehen.
11.4 Studio Kniften haftet nur für Schäden, die von Studio Kniften grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. Studio Kniften haftet für Beratung nur, soweit die Fragestellung im Angebot ausdrücklich aufgeführt ist. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche.
11.5 Soweit Studio Kniften auf Veranlassung des Auftraggebers/Verwerters Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet Studio Kniften nicht für Leistungen und Arbeits-
ergebnisse der beauftragten Leistungserbringer. Studio Kniften verpflichtet sich, Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet Studio Kniften für die Erfüllungsgehilfen nicht.
11.6 Eine Haftung für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und
sonstigen Arbeiten wird von Studio Kniften nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.
11.7 Mit der Genehmigung der Arbeiten durch den Auftraggeber/Verwerter übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Für die vom Auftraggeber zur Vervielfältigung freigegebenen Arbeiten entfällt jegliche Haftung für Studio Kniften.
11.8 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber/ Verwerter. Delegiert der Auftraggeber/ Verwerter die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an Studio Kniften, stellt er Studio Kniften von der Haftung frei. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung von Studio Kniften nicht ausgeschlossen.
11.9 Die Daten werden bei Studio Kniften ohne Gewährleistungspflicht archiviert.

12 Kündigungsrecht

12.1 Beide Parteien können bis zur vollständigen Leistungserbringung jederzeit den Vertag kündigen.
12.2 Kündigt der Auftraggeber, so ist Studio Kniften berechtigt, die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachte Leistung zu verlangen.
12.3 Kündigt der Auftraggeber vor Fertigstellung, so gehen keinerlei Nutzungsrechte auf ihn über. Sämtliche von Studio Kniften gefertigten Ideenskizzen, Feinentwürfe, Gegenstände, Volumen und sonstigen Modelle sind Studio Kniften unverzüglich zurückzugeben.

13 Belegexemplare

Von allen vervielfältigten Werken überlässt der Auftraggeber Studio Kniften mindestens 10 einwandfreie Belegexemplare. Studio Kniften darf diese im Rahmen der Eigenwerbung verwenden. Studio Kniften behält sich das Recht vor, die Gestaltungsarbeit in angemessener Art für Eigenwerbung (web und print) zu publizieren, namentlich in Fachartikeln, Büchern oder auf der Website www.studio-kniften.de. Im Impressum muss Studio Kniften als Urheber des grafischen Konzeptes/Entwurfes erwähnt sein.

14 Referenz

Studio Kniften hat das Recht, geleistete Tätigkeiten und erstellte Entwürfe auch nach dem Erwerb von Urheberrechten durch den Kunden ohne besondere Einverständnis des Kunden als Referenz und zur Eigenwerbung im Web- und Printbereich zu verwenden.

15 Erfüllungsort

15.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Hauptsitz von Studio Kniften: Dresden
15.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

16 Änderungen/Ergänzungen

16.1 Änderungen und Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der gegengezeichneten Schriftform.
16.2 Soweit dieser allgemeinen Vertagsgrundlage eine Regelung fehlen sollte, gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und des Geschmacksmustergesetzes.
16.3 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen oder zu ergänzen, deren wirtschaftlicher und rechtlicher Sinn der mangelhaften Bestimmung möglichst nahe kommt oder die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.